Häufig gestellte Fragen

Wie viel kostet der Winterdienst?

Es wird eine Saisonpauschale vereinbart. Die Höhe richtet sich maßgeblich nach der Größe der Räumfläche. Die Anfahrt kann unter Nachbarn aufgeteilt werden. Ein Winter mit wenigen Einsätzen kann zu einer Preisminderung in der folgenden Saison führen. Auch kürzere Zeiträume sind möglich.

Wir machen Ihnen gern ein Angebot!

Gibt es eine Mindestgröße?

Nein, wir betreuen Flächen jeder Größe.

Werden auch Industriekomplexe betreut?

Ja, hier können die Einsatz-Zeitpunke unter bestimmten Voraussetzungen auch von Ihnen oder einer beauftragten Person abgefordert werden.

Wie oft kommt der Winterdienst?

Aufgrund kleiner Touren, lokaler Streugut-Depots und im Einsatzgebiet wohnenden Fahrer, haben wir die Möglichkeit, auch mehrfach binnen 24 Stunden bei Ihnen zu erscheinen.

Für welchen Zeitraum wird ein Vertrag abgeschlossen?

Unsere Saison geht vom 01.November bis zum 15. April. Auch kürzere Zeiträume sind möglich.

Kann ich den Winterdienst auch für eine kürzere Zeit beauftragen?

Ja, Sie haben die Möglichkeit einen Kurzfristvertrag für Urlaub, Krankheit, Dienstreise oder ähnliches zu vereinbaren.

Gibt es eine Kündigungsfrist?

Nein. Verträge werden jährlich neu aufgesetzt.

Kann ich den Winterdienst steuerlich absetzen?

Die Kosten sind im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen oder außergewöhnlicher Belastungen oft steuerlich absetzbar. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.

Wer haftet im Schadensfall?

Für die vereinbarten Flächen wird selbstverständlich eine Betriebshaftpflichtversicherung unsererseits abgeschlossen.