Unsere Serviceleistungen

Wir setzen alles daran, Dürens bester privater Winterdienst zu sein. Werden auch Sie Kunde und überzeugen Sie sich selbst!

Winterdienst – Ihre Rechte, Ihre Pflichten

Bei öffentlichen Gehwegen hat zunächst die Stadt oder Gemeinde die so genannte Verkehrssicherungspflicht. Häufig nutzen die Gemeinden aber die gesetzlichen Möglichkeiten, um diese Pflicht auf die Straßenanlieger, also die Grundstücksbesitzer, abzuwälzen. Es ist dann die Pflicht des Anliegers für die sichere Nutzung von Wegen und/oder Plätzen zu sorgen. Mieter können von dieser Pflicht ebenso betroffen sein wie Immobilienbesitzer. Sie sind dann für die Einhaltung und Gewährleistung des Winterdienstes verantwortlich.

Die Stadt Düren und der Dürener Service Betrieb sagen über die Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer mit der Satzung der Strassenreinigung der Stadt Düren folgendes: „Die Reinigung und Winterwartung der Gehwege der in dem anliegenden Straßenverzeichnis aufgeführten öffentlichen Straßen wird den Eigentümern der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke (Anlieger) auferlegt.“ Hier können Sie die Strassenreinigungssatzung der Stadt Düren komplett nachlesen:
https://www.dueren.de/assets/userfiles/pdfbereich_verwaltunundpolitik/satzungen_ordnungen/s7/S7-01_Stra%C3%9Fenreinigungssatzung.pdf

Wir empfehlen Ihnen sich rechtzeitig abzusichern. Ob geräumte und gestreute Kundenparkplätze oder der Gehweg vor der Haustür, die Verkehrssicherungspflichten sind je nach Region verschieden, gehen zum Teil über die örtlichen Satzungen hinaus oder hängen von den Umständen ab. Mangelhafter Winterdienst kann zu ernsten Folgen, wie Unfällen und Bußgeldern führen. Als einziges Winterdienstunternehmen neben dem Düerener Servicebetrieb verfügt unser Unternehmen über 3 spezielle Winterdienstfahrzeuge. Ein BOKI Winterdienstfahrzeug mit Boschung Winterdienstaufbauten.  Zwei Boschungwinterdienstfahrzeuge. Diese Ausstattung sichert zeitnahe und zuverlässige Dienstleistung an unsere Kunden!